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Grundsätze für die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten

Die GALDORA MEDICAL und ihre Geschäftspartner bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung in einem offenen und fairen Anwerbungsprozess von Pflegekräften aus Drittstaaten. Der Schlüssel zur erfolgreichen Projektumsetzung liegt in einer von Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung geprägten Unternehmenskultur.

Die folgenden Grundsätze zur sozialen Verantwortung sind der Orientierungsrahmen für alle Geschäftspartner und für die GALDORA MEDICAL. Sie verknüpfen den Anspruch an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit den besonderen Anforderungen an ethisches Verhalten, die den jeweiligen Projekterfolg ermöglichen. Sie stellen einen Anspruch an die involvierten Geschäftspartner, zugleich sind sie ein Versprechen nach aussen.

 

Zur Verwirklichung dieser Ziele bestätigen GALDORA MEDSICAL und die Geschäftspartner (nachfolgend zusammen auch «Parteien» genannt) folgende Mindestanforderungen zur Einhaltung von Menschen-, Migrations- und Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten:

Ärzteteam

Präambel

Die Parteien wollen das menschliche Gesicht in der Globalisierung des Anwerbeprozesses von Fachkräften zeigen. Mit einem klaren Leitbild wollen die Parteien verhindern, dass der unumkehrbare Prozess der Globalisierung bei den Menschen auf dieser Welt Ängste auslöst, die sich vermeiden lassen.

Das Leitbild der Parteien basiert grundsätzlich auf der Anerkennung des Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der – neben der Einhaltung der internationalen Menschenrechtskonvention - die oberste Leitlinie für die Unternehmenspraxis der Parteien darstellt. Insbesondere dient er zur Wahrung des Rechts des Einzelnen, zu migrieren, sowie auf dem Verständnis, dass die legitimen Interessen und Verantwortlichkeiten der ausländischen Fachkräfte, der Herkunftsländer und der Arbeitgeber im Zielland miteinander in Konflikt geraten können.

Die Parteien verpflichten sich freiwillig sowohl zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO, als auch der IRIS-Standards der International Organisation of Migration. Darüber hinaus sind die Parteien bestrebt, dass im Rahmen des Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses die Gesetze aller beteiligten ausländischen Länder eingehalten werden, in denen die Parteien tätig sind, einschließlich der einschlägigen Arbeits- und Einwanderungsgesetze.

 

Da die GALDORA als verlängerter Arm des Kunden tätig ist und eine Vielzahl an beteiligten Dienstleistern (Sprachschulen, Rekrutierungsagenturen, etc.) in den Anwerbungsprozess einbindet, adressiert die GALDORA nachfolgende soziale Grundsätze - nach denen die GALDORA selber lebt - an alle ihre Geschäftspartner. Die Geschäftspartner haben diese Vorgaben – sofern sie in deren Anwendungsbereich fallen – zu beachten und einzuhalten. Ebenso beachten die Geschäftspartner (darunter fällt selbstredend auch GALDORA) die nachfolgenden Vorgaben, sofern sie in dessen Anwendungsbereich fallen.

1. Menschenrechtliche Grundsätze

1.1 Menschenrechte

Der Geschäftspartner befürwortet und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

1.2 Keine Diskriminierung

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen, sofern nicht nationales Recht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vorsieht. Unser Ziel ist es, unser Engagement für diskriminierungsfreie Praktiken am Arbeitsplatz zu gewährleisten, bei denen alle qualifizierten Bewerber und Mitarbeiter das gleiche Recht auf Beschäftigung und Aufstiegschancen haben, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder anderen Kategorien, die unter die geltenden Gesetze fallen.

1.3 Chancengleichheit

Zu den Grundsätzen des Geschäftspartners gehört Chancengleichheit bei der Einstellung, Auswahl, Schulung, Vergütung, Beförderung, Versetzung und Zuweisung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten und sicherzustellen. Beschäftigungsentscheidungen sind auf der Grundlage gültiger Arbeitsplatzanforderungen zu treffen. Diese Chancen und andere Beschäftigungsbedingungen gelten für qualifizierte Bewerber und Mitarbeiter, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, Alter, Religion, nationaler Herkunft, genetischer Veranlagung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität/-ausdruck und/oder anderen geschützten Kategorien gemäss den geltenden Gesetzen

1.4 Antibelästigung

International angeworbene Fachkräfte sollen ein Arbeitsumfeld vorfinden, das frei von Belästigung (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.) ist. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie dazu beitragen, dass das Arbeitsumfeld frei von Belästigungen bleibt. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken wegen einer Belästigung geäußert oder an einer Untersuchung teilgenommen oder mitgewirkt haben, sind zu verhindern.

1.5 Zwangs- oder Pflichtarbeit

Der Geschäftspartner hat eine Null-Toleranz-Politik gegen jede Form von Menschenhandel oder damit verbundenen Aktivitäten, einschließlich jeder Form von ungesetzlicher Mitarbeiterbelästigung, Vergeltung, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sexhandel oder Kinderarbeit. Der Geschäftspartner ist bestrebt, verantwortungsvolle Einstellungs- und Bindungspraktiken in seinen Betrieben zu gewährleisten.

1.6 Gesundheit und Sicherheit

Der Geschäftspartner erkennt eine Verantwortung für den Schutz seiner Mitarbeiter und unseres Planeten an. Er verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das den höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards entspricht.

1.7 Gerechte Löhne/Vergütungen

Der Geschäftspartner legt interne Richtlinien fest, um allen seinen Mitarbeitern eine gerechte Vergütung zu garantieren und ihnen umfassende Möglichkeiten für ihre berufliche Entwicklung zu bieten.

2. Arbeitsrechtliche Grundsätze

2.1 Entlohnung/Vergütung

Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Mitarbeiter des Geschäftspartners anerkannt (ILO-Abkommen Nr. 100). Die Entlohnung/Vergütung und die sonstigen Leistungen (Sozialleistungen, Urlaub o.Ä.) tragen dem Grundsatz der Fairness Rechnung und entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen, gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen.

2.2 Arbeitszeit

Der Geschäftspartner stellt die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zu Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Urlaub sicher. Die Arbeitszeit inklusive der Überstunden darf die vorhandenen gesetzlichen und/oder tarifvertraglichen Normen in den jeweiligen Ländern nicht dauerhaft überschreiten.

2.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit haben höchste Priorität. Der Geschäftspartner gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

​2.4 Qualifizierung

Der Geschäftspartner unterstützt und fördert Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter, die geeignet sind, das für die Arbeitstätigkeit wesentliche berufliche und fachliche Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

 

2.5 Rechtliche Vorgaben Quellenland

Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeiter an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.

2.6 Abwerbung von ausländischem Fachkräftepersonal

Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten stellt für deutsche Arbeitgeber ein kostenintensives, ressourcenzerrendes Unterfangen dar. Mit ihrem Investment in ausländische Pflegekräfte leisten diese Arbeitgeber einen Beitrag, um den Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen zu lindern. Darum unterlassen die Geschäftspartner der GALDORA die gezielte, aktive Abwerbung von ausländischen Fachkräften, die neu in Deutschland sind und somit erst eine kurze Anstellungsdauer bei einem anderen Arbeitgeber durchlaufen konnten.

 

3. Migrationsrechtliche Grundsätze

3.1 Aufenthaltserlaubnis

Der Geschäftspartner unterstützt jegliche Maßnahmen, die sich aus den Erfordernissen aus dem Antrag zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis seiner international angeworbenen Mitarbeiter ergeben. Insbesondere leistet er bestmögliche Unterstützung, damit die für einen langfristigen Aufenthalt notwendig zu erfüllenden Bedingungen von den international angeworbenen Mitarbeitern erfüllt werden können.

3.2 Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung

Die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung ist für Fachkräfte aus Drittstaaten von größter Bedeutung. Der Geschäftspartner schafft die geeigneten Rahmenbedingungen und ermöglicht Maßnahmen, damit die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in angemessenem Zeitrahmen und mit bestmöglichem Resultaten erfolgreich abgeschlossen werden kann.

3.3 Integration

Internationale Migration von Arbeitskräften ist mit diversen Zusatzaufwänden verbunden und verlangt von den beteiligten Parteien ein Großmass an Einsatzbereitschaft und höchste Flexibilität. Insbesondere die migrierenden Fachkräfte verlassen mit wenig Hab und Gut und finanziellen Ressourcen ihre Heimat und Familien und betreten ein völlig unbekanntes und in vielfacher Weise (kulturell, sozial, sprachlich, meteorologisch, etc.) unterschiedliches Arbeits- und Lebensumfeld. Die Geschäftspartner sorgen für eine Willkommenskultur, die sowohl im Arbeitsumfeld als auch in der privaten Umgebung die bestmögliche Integration der ausländischen Mitarbeiter ermöglicht. Dazu hat der Geschäftspartner ein umfassendes Integrationskonzept zu erstellen und umzusetzen.

 

3.4 Rechtliche Vorgaben Quellenland

Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeiter an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.

In allen Texten beziehen wir uns grundsätzlich mit der allgemeinen Anrede sowie den Funktionen auf alle Geschlechter. Für eine bessere Lesbarkeit haben wir die männliche Anrede verwendet. «Mitarbeiter», «Arbeitgeber», «Geschäftspartner», «Parteien», etc. werden als neutraler Begriff für alle Geschlechter gebraucht.

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